„Albert Isaac Mosse – der Kontraktausländer aus Berlin in Tokyo“
Vortrag von Prof. Dr. jur. Heinrich Menkhaus
Im Jahre 2024 jährt sich die Partnerschaft des Bundeslandes Berlin und der Präfektur Tokyo zum 30. Mal. Auch das Regierungsabkommen über Wissenschaftliche und Technische Zusammenarbeit zwischen Japan und der Bundesrepublik Deutschland feiert im Jahre 2024 seinen 50. Geburtstag. Die beiden Jubiläen sind schon Anlass genug, sich an Albert Isaac Mosse zu erinnern. Denn er ging als Kontraktausländer von Berlin nach Tokyo mit einem wissenschaftlichen Auftrag, nämlich bei der Neugestaltung des japanischen Rechtssystems zu helfen.
Hier schiebt sich indes noch ein anderer Jahrestag ins Blickfeld, nämlich sein 100. Todestag. Er ist im Jahre 1925 in Berlin verstorben und liegt hier begraben.
Gegenstand des Vortrages wird es sein, den Hintergrund für seine Tätigkeit in Japan aufzuklären, die Wohn- und Lebensverhältnisse der Familie Mosse in Tokyo zu beleuchten, seinen Umgang mit den anderen Deutschen vor Ort zu erläutern, seine Arbeit in Japan zu beschreiben, deutlich zu machen, was von dieser Arbeit in Japan noch lebendig ist und schließlich was er nach seiner Rückkehr aus Japan im Deutschen Reich gemacht hat. Der Vortrag gibt Gelegenheit, die Deutsch-Japanischen Beziehungen zu der in Rede stehenden Zeit zu beschreiben, die besondere Rolle hervorzuheben, die der Rechtswissenschaft seinerzeit darin zukam und das spannungsgeladene Verhältnis der deutschen Gesellschaft zu den deutschen „Juden“ offenzulegen.
Hier schiebt sich indes noch ein anderer Jahrestag ins Blickfeld, nämlich sein 100. Todestag. Er ist im Jahre 1925 in Berlin verstorben und liegt hier begraben.
Gegenstand des Vortrages wird es sein, den Hintergrund für seine Tätigkeit in Japan aufzuklären, die Wohn- und Lebensverhältnisse der Familie Mosse in Tokyo zu beleuchten, seinen Umgang mit den anderen Deutschen vor Ort zu erläutern, seine Arbeit in Japan zu beschreiben, deutlich zu machen, was von dieser Arbeit in Japan noch lebendig ist und schließlich was er nach seiner Rückkehr aus Japan im Deutschen Reich gemacht hat. Der Vortrag gibt Gelegenheit, die Deutsch-Japanischen Beziehungen zu der in Rede stehenden Zeit zu beschreiben, die besondere Rolle hervorzuheben, die der Rechtswissenschaft seinerzeit darin zukam und das spannungsgeladene Verhältnis der deutschen Gesellschaft zu den deutschen „Juden“ offenzulegen.
Prof. Dr. jur. Heinrich Menkhaus (geb.1955) ist ein Rechtswissenschaftler. Als Professor für Recht war er zuerst von 2003 bis 2008 an der Philipps-Universität Marburg tätig und ging dann an die Meiji Universität in Tokyo, an der er seit 2008 lehrt. Weiterhin engagiert sich Prof. Dr. jur. Menkhaus für verschiedene Organisationen, so ist er seit 2003 Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft der JSPS-Stipendiaten e.V. in Bonn und seit 2011 Mitglied des Vorstandes der Japanisch-Deutschen Gesellschaft Tokyo. Außerdem ist er Träger des Bundes-verdienstkreuzes am Bande, des Deutsch-Japanischen Freundschaftspreises und des japanischen Kleinen Ordens der aufgehenden Sonne mit Rosette.
Prof. Dr. jur. Heinrich Menkhaus (geb.1955) ist ein Rechts-wissenschaftler. Als Professor für Recht war er zuerst von 2001 bis 2008 an der Philipps-Universität Marburg tätig und ging dann an die Meiji Universität in Tokyo, an der er seit 2008 lehrt. Weiterhin engagiert sich Prof. Dr. jur. Menkhaus für verschiedene Organisationen, so ist er seit 2003 Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft der JSPS-Stipendiaten e.V. in Bonn und seit 2011 Mitglied des Vorstandes der Japanisch-Deutschen Gesellschaft Tokyo. Außerdem ist er Träger des Bundes-verdienstkreuzes am Bande, des Deutsch-Japanischen Freundschaftspreises und des japanischen Kleinen Ordens der aufgehenden Sonne mit Rosette.
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