Einladung zur Mitgliederversammlung der DJG Berlin 2021

Für jeden Verein ist die Jahreshauptversammlung sehr wichtig und entsprechend unserer Satzung auch unabdingbar. Bei der Versammlung werden Sie über den finanziellen Stand des Vereins informiert, Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Vorstand Ihre Ideen und Anregungen für die weitere Arbeit weiter zu geben, aber auch Kritik zu üben, wenn Ihnen die Arbeitsweise des Vorstandes nicht gefällt.

In diesem Jahr finden keine Wahlen zum Vorstand statt und wir müssen – Corona-bedingt – die Versammlung online durchführen. Das Finanzamt hat leider den Artikel 11 unserer bei der letzten Mitgliederversammlung beschlossenen neuen Satzung gerügt, wie müssen daher diesen Artikel noch einmal ändern. Sie finden den Wortlaut des zur Zeit gültigen Artikels und den Vorschlag für den geänderten Artikel im Anschluss an diese Einladung. Sollten Sie an der Versammlung nicht teilnehmen können, aber mit der Satzungsänderung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, der Änderung bis zum 19.3. schriftlich zu widersprechen.

Wir hoffen auf viele Teilnehmer bei unserer Mitgliederversammlung, auch wenn wir den traditionellen „Umtrunk“ auf Zeiten nach Corona verschieben müssen.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Mitgliederversammlung durch den Präsidenten, Herrn Dr. Bernd Fischer
  2. Grußworte durch einen Vertreter der Botschaft von Japan
  3. Bericht des Präsidenten Herrn Dr. Fischer
  4. Bericht der Geschäftsführerin Frau Katrin-Susanne Schmidt über das abgelaufene Jahr und die Planung für das Jahr 2021
  5. Bericht des Schatzmeisters Herrn Bernhard F. Müller
  6. Bericht der Kassenprüfer sowie Entlastung des Vorstandes
  7. Satzungsänderung Artikel 11
  8. Ehrung langjähriger Mitglieder
  9. VerschiedenesSatzungsänderung Artikel 11 der Satzung der DJG Berlin: Alter Wortlaut:„Bei Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder den Verband der Deutsch-Japannischen Gesellschaften, die aus dem Vereinsvermögen alle Verbindlichkeiten begleichen und den verbleibenden Betrag für die Pflege und Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen Deutschland und Japan einsetzen muss.“ Vorschlag neuer Wortlaut:„Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung der Völkerverständigung zwischen Deutschland und Japan.“

    ZOOM-Link zur Teilnahme an der

    Mitgliederversammlung:

Buchungen

Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.